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½ Taler 1621
Die Münze nennt als Prägeherrn ausdrücklich die Bürgerschaft von Erfurt: CIVITATIS ERFVRDENSIS.
Auf beiden Seiten weist freilich das Rad auf die Zugehörigkeit zum Erzstift Mainz hin.
Die Stadt, die von Anfang an zum Besitz des Mainzer Erzbischofs gehörte, bemühte sich – zeitweilig mit Erfolg – um größere Unabhängigkeit von seinem Stadtherrn und erwarb ein großes zusammenhängendes Landgebiet. Die Regierung blieb jedoch stets in den Händen des kurmainzischen Statthalters. Die Münzprägung bestätigt die Zugehörigkeit von Erfurt zu Mainz.