Mobiler Spritzentauschwagen der Integrativen Drogenhilfe e.V.
Die Stadt setzte in den 1990er Jahren mit der offenen Drogenszene national und international ein Zeichen für den Umgang mit Drogensucht und -kriminalität.
Frankfurt war in den 1980/90er Jahren eine der europäischen Drogenmetropolen. Täglich konsumierten über 600 bis 800 Drogenabhängige offen Drogen im Bahnhofsviertel und in der Taunusanlage. 1991 gab es knapp 150 Drogentote. Viele mieden das Bahnhofsviertel aufgrund der Beschaffungskriminalität und der Dealer. Die Vertreibung und strafrechtliche Verfolgung von Dealern und Konsumenten waren nicht erfolgreich. In der zugespitzten Situation gelang es dem Magistrat – zunächst geführt von SPD und Grünen, später dann von der CDU – ein Konzept zu entwickeln, das nicht nur Strafen vorsah, sondern auch auf Prävention, Beratung, Therapie und Überlebenshilfe setzte. Als „Frankfurter Weg“ findet dieses Konzept bis heute national und international Anerkennung.
Eine wichtige Etappe war die „Frankfurter Resolution“, die die Stadt mit anderen europäischen Städten 1990 initiierte. Der 1986 gegründete Verein für integrative Drogenhilfe (idh) spielte eine große Rolle im schwierigen Prozess, der Politik, Polizei und Sozialarbeit regelmäßig an einen Runden Tisch brachte. Ab 1991 organisierte der Verein den Spritzentausch. Ziel war es, durch Drogenkonsum verbreitete Krankheiten wie Aids und Hepatitis C einzudämmen. Zunächst waren angehende Sozialarbeiter/innen mit einem Bus, ab 1992 mit der umgebauten Sackkarre, unterwegs. Pro Tag wurden bis zu 1.000 alte Spritzen gesammelt und neue verteilt. Die Drogenhilfe bewegte sich damit oft am Rande der Legalität.
1992 wurde die offene Szene in der Taunusanlage aufgelöst. Dies geschah auch im Hinblick auf die Ansiedlung der Europäischen Zentralbank EZB. Zugleich wurde mit dem „Eastside“ im Ostend eine bis heute bestehende Drogenhilfeeinrichtung geschaffen. Hier eröffnete 1994 der erste legale Konsumraum in Deutschland. Heute gibt es in Frankfurt vier Konsumräume, die durch die Änderung des Betäubungsmittelgesetzes 2000 erlaubt sind.